Wie geht Bestattungsvorsorge ?
  1. Sie besprechen mit dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl Ihre Bestattung mit allem, was für Sie dazu gehört (z.B. Bestattungsart, Sarg, Urne, Grabstein, Grabpflege, Blumen, Traueranzeige, Rahmen der Trauerfeier usw.). Über die finanziellen Aufwendungen erhalten Sie eine Kostenaufstellung und im Anschluss haben Sie die Möglichkeit mit uns einen Treuhandvertrag abzuschließen. Formulare hierfür hält der Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung kann über ihn oder direkt an die HBT Bestattungsvorsorge Treuhand erfolgen.

 

2. Mit Abschluss des Vertrages und Einzahlung 
in vereinbarter Höhe wird Ihre Einlage zu sparbuchüblichen Zinsen als Treuhandvermögen angelegt. Der mit Ihnen im Vertrag vereinbarte Zins für Ihre Treuhandeinlage bleibt unberührt, Sie erhalten Ihre Zinsgutschriften ohne Verwaltungskosten und Steuern. Ihr Vermögen wird durch die HBT Bestattungsvorsorge Treuhand kontrolliert und mindestens einmal jährlich wird durch Ihren Bestatter schriftlich Auskunft über die Höhe des Vermögens inklusive Zinsaufstellung erteilt.

Wie geht Bestattungsvorsorge ?
  1. Sie besprechen mit dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl Ihre Bestattung mit allem, was für Sie dazu gehört (z.B. Bestattungsart, Sarg, Urne, Grabstein, Grabpflege, Blumen, Traueranzeige, Rahmen der Trauerfeier usw.). Über die finanziellen Aufwendungen erhalten Sie eine Kostenaufstellung und im Anschluss haben Sie die Möglichkeit mit uns einen Treuhandvertrag abzuschließen. Formulare hierfür hält der Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung kann über ihn oder direkt an die HBT Bestattungsvorsorge Treuhand erfolgen.

 

2. Mit Abschluss des Vertrages und Einzahlung 
in vereinbarter Höhe wird Ihre Einlage zu sparbuchüblichen Zinsen als Treuhandvermögen angelegt. Der mit Ihnen im Vertrag vereinbarte Zins für Ihre Treuhandeinlage bleibt unberührt, Sie erhalten Ihre Zinsgutschriften ohne Verwaltungskosten und Steuern. Ihr Vermögen wird durch die HBT Bestattungsvorsorge Treuhand kontrolliert und mindestens einmal jährlich wird durch Ihren Bestatter schriftlich Auskunft über die Höhe des Vermögens inklusive Zinsaufstellung erteilt.

3. Im Falle Ihres Ablebens zahlt die HBT Bestattungsvorsorge Treuhand Ihr angewachsenes Treuhandvermögen inkl. aufgelaufener Zinsen an das Bestattungsunternehmen zur Durchführung Ihrer Bestattung aus.

4. Der Vertrag mit der HBT Bestattungsvorsorge Treuhand ist jederzeit kündbar.

3. Im Falle Ihres Ablebens zahlt die HBT Bestattungsvorsorge Treuhand Ihr angewachsenes Treuhandvermögen inkl. aufgelaufener Zinsen an das Bestattungsunternehmen zur Durchführung Ihrer Bestattung aus.

4. Der Vertrag mit der HBT Bestattungsvorsorge Treuhand ist jederzeit kündbar.