Vereinbarung
Immer mehr Menschen wünschen eine eindeutige Regelung für ihre dereinstige Bestattung und die Begleichung der Bestattungskosten. In diesem Fall bietet sich eine Bestattungs-Vorsorgevereinbarung an.
Immer mehr Menschen wünschen eine eindeutige Regelung für ihre dereinstige Bestattung und die Begleichung der Bestattungskosten. In diesem Fall bietet sich eine Bestattungs-Vorsorgevereinbarung an.
Die einfachste Form der Bestattungsvorsorge ist die Niederschrift des persönlichen Willens bezüglich einer späteren Bestattung. Das verschlossene Schreiben kann einer Vertrauensperson mit der Auflage übergeben werden, es erst nach Eintritt des Todesfalles zu öffnen. Gerne beraten wir Sie, welche Vorschriften des Gesetzgebers bezüglich einer Bestattung zu beachten sind. Falls gewünscht, bewahren wir Erklärungen auch bis zum Todesfall auf, um dann die dort festgehaltenen Anweisungen auszuführen. Eine verbindliche und sichere Form, den eigenen Willen bezüglich der Bestattung zu verwirklichen, ist die offizielle Vorsorge-Vereinbarung mit unserem Bestattungsunternehmen. Vor allem wenn später eine Feuer- oder Seebestattung gewünscht wird, können bei dieser Gelegenheit die entsprechenden Papiere und Erklärungen vorbereitet werden.
Zum Beratungsumfang gehört auch die Ermittlung der Kosten für die gewünschte Bestattungsart. Um diese Kosten abzudecken, kann zum Beispiel diese Vertragsart gewählt werden: Der Auftraggeber zahlt die errechnete Summe auf ein Treuhandkonto bei der Treuhand AG ein. Dieses Geld wird dort verwaltet und verzinst. Sie erhalten zum Jahresende einen Kontoauszug über die Entwicklung Ihres Kapitals.
Über den Abschluss einer Bestattungs- Vorsorgevereinbarung sollte man die nächsten Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson informieren. Der Auftraggeber erhält einen speziellen Vorsorge-Ausweis, der sicherstellt, dass auch Fremde sich an das im Vertrag genannte Bestattungsunternehmen wenden.