Sterbegeld

 

Der Gesetzgeber hat das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2004 gestrichen. Dieses Sterbegeld stand bis zu diesem Zeitpunkt zur teilweisen Deckung der Bestattungskosten zur Verfügung. Diese müssen nun vollständig allein durch die Hinterbliebenen beglichen werden. Wer seine Hinterbliebenen vor diesen Kosten bewahren will, sollte also eigenverantwortliche Vorsorge treffen, z. B. mit der Nürnberger Bestattungsvorsorge-Versicherung.

Diese Versicherung bietet mehrere Varianten.

Nürnberger Bestattungsvorsorge-Versicherung

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