Wichtig zu wissen
Erben sind manchmal überfordert mit dem Nachlass oder uneinig, was damit passieren soll. Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft oder komplizierten Vermögensverhältnissen können viele Fragen auftauchen und noch mehr Konfl ikte entstehen. Denn viele wichtigen Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden.
Hilfreich kann da die Einsetzung eines Testamentvollstreckers sein, der den Nachlass ordnungsgemäß und im Sinne des Erblassers aufteilt. „Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass die Interessen und Ansprüche von Erben und allen im Testament Bedachten erfüllt und damit oft Streitigkeiten vermieden werden“, sagt Arno Wolf, Anwalt für Erbrecht in Dresden.
Ein Testamentsvollstrecker ist so etwas wie der verlängerte Arm des Erblassers. Anstelle der Erben nimmt er den Nachlass für die Zeit der Abwicklung in Besitz und darf über Nachlassgegenstände (§2205 BGB)verfügen. Wie weit seine Befugnisse gehen, richtet sich nach den Anordnungen im Testament. „Der Erblasser sollte die Aufgaben des Testamentsvollstreckers deshalb klar beschreiben“, sagt Wolf.
Nicht immer sorgt die Machtfülle des Testamentsvollstreckers für Freude unter den Erben. Daher sollte sorgfältig überlegt werden, wen man mit dieser Aufgabe betraut. „Im Idealfall kennt der Erblasser die Person und weiß, dass sie von den Erben respektiert wird“, sagt Wolf. Sie sollte neutral sein, deutlich jünger als der Erblasser und neben fachlichen Kenntnissen eine gute Mischung aus Durchsetzungs- und Mediationsfähigkeiten mitbringen.
Ungünstig ist es, einen Miterben für dieses Amt zu bestimmen. „Erfahrungsgemäß führt das in den meisten Fällen zu Spannungen und Streitigkeiten“, sagt Wolf. Wer keine geeignete Person kennt, kann im Testament auch das Nachlassgericht beauftragen, einen Testamentsvollstrecker zu bestimme.